Preise
Zimmerpreise pro Nacht
Burg: 55,00 €
Wachturm: 55,00 €
Kurpark: 55,00 €
Märchengrund: 65,00 €
Kinderbett: zzgl. 5,00 €
Grill: zzgl. 5,00 €
Endreinigung: 20,00 €
Doppelzimmer für 2 Personen
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für Villa Hardegsen Ferien / Monzeurzimmervermietung
Mühlenstieg 14 A
37181 Hardegsen
Familie Düvel
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Gästevermietungen für Villa Hardegsen
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich vereinbart wurden.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, indem der Mieter einen Antrag abgibt (Anmietung eines oder mehrerer Zimmer), der durch den Vermieter angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung des Vertrages. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich, telefonisch per Fax per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen.
Erfolgt die Anmietung durch einen Dritten für den (z.B. bei Buchungen eines Unternehmens für seine Mitarbeiter), haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Übernachtung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gleiches gilt für die Unterbringung weiterer Personen im Zimmer ohne Zustimmung des Vermieters.
Es gilt im Rahmen der Vermietung die Hausordnung der Vermieters. Der Vermieter informiert über diese Ordnung durch Aushang in den Zimmern. Zur Hausordnung gehören u. a.
Rauchverbot in den Zimmern und im Gebäude, auf der Terrasse darf geraucht werden
andere Mieter oder Gäste nicht durch Lärm stören
die unnötige sowie übermäßige Verschmutzung der Zimmer / des Hauses
die Verursachung unnötiger
Verhalten welches das, Inventar oder das Gebäude schädigt
andere Mieter zu stören.
Regelmäßiges Lüften des angemieteten Zimmer
Nach 22:00 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten,
Haustiere sind nicht erlaubt
Feiern , Partys oder ähnliches sind vorab dem Vermieter abzusprechen.
Parkplätze können vor dem Haus kostenfrei genutzt werden
Preise und Leistungen
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter angemieteten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierfür gelten die nachfolgend genannten Preise. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren:
Zimmerpreise pro Zimmer und Nacht
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise dem Vermieter vor Anreise zu überweisen – gezahlt ist, wenn der Betrag auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Dies gilt auch für vom Mieter oder von Dritten veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise sind als Endpreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer (7 %) wird in der Rechnung ausgewiesen, ebenso die Preise in Brutto und Netto. Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Gästezahl, der Leistung der Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Mieter wünscht, und der Vermieter dem zustimmt. Ist ein Preis für die Buchung über einen vereinbarten Zeitraum oder für ein bestimmtes Zimmerkontingent vereinbart worden, so gilt dieser nur, wenn die Zimmer auch im vereinbarten Umfang gemietet wurden.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Mieters aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
Der Mieter kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung dem Vermieter aufrechnen oder mindern.
Da für die einzelnen Zimmer keine gesonderten Telefonanschlüsse vorliegen, verfügt das Haus Villa Hardegsen über eigenes WLan welches kostenfrei vom Mieter genutzt werden kann.. Der Mieter ist für seine Handlungen im Internet persönlich verantwortlich. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Mit dessen Nutzung erklärt sich der Mieter bereit, keine rechtswidrigen Handlungen im Internet auszuführen, die für den Vermieter Nachteile nach sich ziehen können. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter durch die Nutzung des Internets über das hauseigene WLAN entstehen. Der Vermieter garantiert keine Mindestleistung oder konstante Leistung des WLANs oder Internets.
Rauchen sowie offenes Licht und Feuer sind im gesamten Haus verboten! Es steht dem Vermieter frei, Gästen zum Rauchen oder Grillen Plätze zuzuweisen. Rauchen im Haus oder an nicht zugewiesenen Plätzen kann zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages führen.
Der Mieter hat das Zimmer in einem sauberen Zustand zu halten. Handtücher und Bettwäsche werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Reinigung beinhaltet dann auch Wechsel und Reinigung der zur Verfügung gestellten Handtücher einmal die Woche sowie der Bettwäsche (alle zwei Wochen)
Die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter kann auf Deutschland Englisch erfolgen – bei anderen Sprachen mittels Übersetzungs-App – Fehler in der Übersetzung gehen nicht zulasten des Vermieters.
Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Mieters
Der Vermieter räumt dem Mieter ein Rücktrittsrecht bis spätestens 15 Tage vor dem ersten vereinbarten Nutzungstag ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts des Mieters von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Mieter statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Dieses Entgelt kann üblicherweise über eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Im Entgelt sind Einsparungen der Vermieters etwa durch nicht entstandene Verbrauchskosten eingerechnet.
Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirtschaftet.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Mieter das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Vermieter dem Mieter im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Mieter muss den Rücktritt in Textform erklären (E-Mail, Brief Fax oder WhatsApp).
Rücktritt des Vermieters
Sofern dem Mieter im Mietvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach den angemieteten Zimmern vorliegen und der Mieter auf Rückfrage der Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. Das gilt auch bei übermäßigem Konsum von Alkohol und/oder Rauschmitteln im Bereich des Hauses, bei Rauchen im Innenbereich des Hauses sowie bei Verhalten das geneigt ist, übermäßige Kosten zu verursachen (z. B. Heizen bei dauerhafter Kipplüftung bei kalter Witterung, unnötig hoher Wasserverbrauch).
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung der Zimmer
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
An- und Abreise
Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Die unterschiedliche Größe der Zimmer berechtigen nicht zur Differenzierung des Mietpreises.
Gebuchte Zimmer stehen dem Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zum Check-In zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern diese nicht vor Anreise mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Der Mieter informiert den Vermieter spätestens 12 Stunden vor Anreise über die ungefähre Ankunftszeit.
Gebuchte Zimmer sind vom Mieter bis spätestens 21:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach 21:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Kommt ein Mieter später an und erhält daraufhin keinen Zutritt mehr zum Haus, können hieraus keine Entschädigungen gefordert werden, etwa für eine Ersatzunterkunft.
Am vereinbarten Abreisetag Check-Out sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Werden Zimmer über einen längeren Zeitraum angemietet, so gelten bei befristeten Verträgen die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Kündigungsrecht. Bei unbefristet abgeschlossenen Mietverträgen gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.
Haftung
Soweit dem Mieter ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht seitens des Vermieters, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
Bei Abwesenheit des Mieters sind sämtlichen elektronischen Geräte vom Netz zu trennen (insbesondere Ladekabel) um die Gefahr eines Brandes durch Kurzschluss auszuschließen. Im Zimmer und in angrenzenden Räumen dürfen keine Kühlgeräte, Klimageräte oder Kochgeräte betrieben werden.
Der Verbrauch von Heizenergie, Wasser, Warmwasser und Strom ist vom Mieter gering zu halten. Hierzu zählt insbesondere, dass bei laufender Heizung die Fenster geschlossen zu halten sind. Die Lüftung erfolgt insbesondere bei Heizbetrieb durch Stoßlüftung.
Fenster und Türen sind in Abwesenheit des Mieters verschlossen zu halten. Schäden die sich etwa durch Regenwasser aufgrund geöffneter Fenster oder durch Einbruchsdelikte ergeben, gehen zulasten des Mieters bzw. eines im Auftrage des Mieters handelnden Dritten.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Erwartet ein Mieter wichtige Sendungen, so hat dieser selbst dafür zu sorgen, dass ihm diese persönlich zugestellt werden. Eine Anwesenheit des Mieters zum Zeitpunkt der Zustellung ist notwendig. Wird eine Postsendung o.ä. zugestellt/abgelegt und geht bis zur Engegennahme durch den Mieter verloren, so haftet der Vermieter für den entstandenen Verlust nicht. Vor Auszug ist vom Mieter ein Nachsendeantrag an seine neue Adresse zu stellen.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
Die Verjährung der Ansprüche des Mieters erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.